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Das häufigste Gegenargument ist die Geruchsbelästigung und die Gesundheitsgefährdung.. Da Geruchsbelästigung nicht haltbar ist, bleibt noch die verhältnismäßige Gesundheitsgefährdung, welche ich durch Zeitzeugen wie z.B. Helmut Schmidt und z.B. mich als 25 Jahre langen permanenten Raucher als anfechtbar halte. Rauchen kann also bei bestimmten Personengruppen gesundheitliche Schäden zur Folge haben, muss aber nicht. Demzufolge müssen alle Personen die mich/uns stressen, wie z.B. manche Nichtraucher, ebenfalls in allen öffentlichen Bereichen verboten werden..

Quelle:

3.0

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