Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Die Aussagen sind falsch! Es darf kein Urlaub abgezogen werden, die FW'ler sind für den Einsatz freizustellen. Dafür bekommt der Arbeitgeber einen Ausgleich von der Stadt. Bei einsätzen in der Nacht ist der Arbeitsbeginn zu verschieben bzw. ggf. die Arbeitszeit anzupassen. Fragt mal bei eurem Landesfeuerwehrverband nach rechtshilfe zu dem Thema. Oder schaut mal in die Unterlagen aus dem Grundlehrgang...

Quelle: Landesfeuerwehrgesetze

4.2

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