Stellungnahme
Wir sind heute durchaus in der Lage selbst zu entscheiden, wem wir die künstlerische Gestaltung unserer Dreadlocks anvertrauen möchten. Es gibt keinen sachlichen Grund, uns in dieser Entscheidung von irgend einer Kammer oder Innung einschränken und bevormunden zu lassen. Wenn eine Kammer oder Innung meint, sich über dieses Grundrecht hinwegsetzen zu müssen, sollte sie das angemessen begründen. Es wird Zeit für eine öffentliche Stellungnahme.
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