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§ 13 b BauBG

Ein Unterzeichnender meinte, der §13b gehöre verboten. Das ist er nun quasi auch (2019 ausgelaufen). Die Regierung hatte wohl eingesehen, dass §13b zu unkontrolliertem Flächenverbrauch führt und ihn nicht verlängert. Daher hat Haslach Brühl III 8 Wochen vor Fristablauf entschieden. Unter unkontrolliert verstehe ich, dass Baugebiete im Außenbereich ausgewiesen werden können, ohne Beteiligung übergeordnete Planungsebenen, ohne den Naturschutz zu betrachten, ohne direkte Bürgerbeteiligung. Die Gemeinde muss lediglich Stellungnahmen zur Kenntnis nehmen. Der Klageweg ist ausgeschlossen.

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2.5

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