rechtswiedrig
Die Schließung Tegels spätestens ein halbes Jahr nach Eröffnung des erweiterten schönefelder Flughafens ist Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses. Geht also BER in Betrieb, und Tegel wird nicht geschlossen, so wird dies spätestens 0,5 Jahre später durch ein Gericht geschehen.
Quelle: