Das jetzt als im Außenbereich liegend bezeichnete und damit vor Bebauung geschützte Areal des Buschgrabengebietes ist ein wichtiges ökologisches Gebiet und würde durch Bebauung jeglicher Art weitgehend vernichtet werden. Ökologie ist vorrangig vor den Interessen von Grunsdstückseigentümern, Baurecht für Grundstücke zu erreichen, was es bisher für diese Grundstücke zu keinem Zeitpunkt gab.
1 304 Paraksti
Petīcijas saņēmējs nav noreaģējis
Vairāk par šo tēmu Vide
9 158
Paraksti
20 dienas
atlikušais
5 898
Paraksti
89 dienas
atlikušais