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Pflichtaufgabe

Kinder- und Jugendarbeit ist nach §11 SGB VIII eine Pflichtaufgabe der Länder. Damit freie Träger seriös und effektiv arbeiten können, benötigen sie verlässliche und planbare Finanzen. Die rot-schwarze Landesregierung in MV unterstützt die Abwanderung junger Menschen und senkt die Attraktivität des Landes. Kinder- und Jugendförderung darf nicht nach Kassenlage erfolgen.

Quelle:

2.5

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