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Es gab bisher Regelungen bzgl. Spieldauer, Spielzeiten und verbotenen Orten. Entsprechend hätte ein Gewerbetreibender bzw. ein Anwohner lediglich max. 2 mal am Tag für eine halbe Stunde eine bestimmte Künstler-Gruppe bzw. einen Künstler vorm Fenster. Als wenn Musik schlechter wäre als Betrunkenes Gegröhle, wobei Nachts sowieso keiner Musik macht. Wer in eine belebte Straße zieht ist selbst schuld! Die Künstler waren schon immer da, das hätte man sich als potentieller Anwohner auch denken können...

Quelle:

2.5

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