Relativierung Gerichtseinschätzung
Die Befürchtung, dass das Kindeswohl in der Pflegefamilie allgemein beinträchtigt ist (aus ungenannten Gründen) muss stark relativiert gesehen werden, da der Pflegefamilie aktuell noch ein weiteres Kleinkind zur Betreuung anvertraut wird. Bei einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Kindeswohls aufgrund Umfeld oder Erziehern wäre dies ja wohl nicht der Fall. Dies entkräftet die schwerwiegende Einschätzung des Gerichtes und des Jugendamtes weitgehend und spricht stark für die Petition.
Forrás: www.swr.de/landesschau-rp/-/id=122144/did=10676558/pv=video/nid=122144/13dg4og/index.html