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Bayerische „Integrationsgesetz"

Bay.-Entw. wird vor BVG keinen Bestand haben: Gesetz muss dem "Bestimmtheitsgrundsatz" folgen: Keine "Kaugummi-Paragraphen". Der Begriff "Leitkultur" hält dieser Vorgabe nicht Stand. - Begriff "Menschen mit Migrationshintergrund": Den Begriff hat n.m.K. das statistische Bundesamt in Zusammenarbeit mit den stat. Landesämtern definiert. "Migrationshintergrund" bedeutet, ein Deutscher hat dann "Migrationshintergrund", wenn EIN Elternteil nicht in BRD geboren ist. CSU weitet die Definition auf 3 Generationen aus. - Nazis verlangten 5 Generationen für Ariernachweis - Wehret den Anfängen!

Quelle: Entwurf zum Bayerische „Integrationsgesetz"

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