Region: Bayern
Bürgerrechte

Gegen das Bayerische „Integrationsgesetz“

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bayerischer Landtag
6.683 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

6.683 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Wir, die Unterzeichnerinnen dieser Petition, fordern den Bayerischen Landtag auf, den Entwurf der Staatsregierung für ein sogenanntes Bayerisches Integrationsgesetz in den Ausschüssen und in der abschließenden Lesung im Plenum in seinem gesamten Umfang abzulehnen. Der Bayerische Landtag bleibt aufgefordert, im ernsthaften Dialog mit zivilgesellschaftlichen Akteurinnen ein Integrationsgesetz zu erarbeiten und zu verabschieden, das den Anforderungen für Integration von Migrantinnen tatsächlich entspricht. Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe von Migrantinnen am gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Leben.

Begründung

– Dieses Gesetz hat nur einen Schwerpunkt: Die weitgehende Abwehr von Immigrantinnen und den Aufbau von Hürden für sie. Der vorliegende Gesetzentwurf befasst sich nur am Rande und ohne jede konkrete Selbstverpflichtungen des Staates mit den Voraussetzungen für gelingende Integration und ist daher insgesamt untauglich. – Der Gesetzentwurf versteht Integration als „Drohgebärde des Staates“ (Bayerischer Flüchtlingsrat) und bedient Ressentiments am äußeren rechten Rand, dies auch mittels des völlig ungeeigneten Begriffs „Leitkultur“. In der aktuellen gesellschaftlichen und politischen Situation ist das nicht nur unverantwortlich sondern brandgefährlich. – Wir lehnen die repressive Ausrichtung des Entwurfs ab: Es geht an vielen Stellen um „bußbewehrte Pflichten“, „repressive Sanktionen“ oder „konkreten Akzeptanzdruck“. Der umstrittene „Schwimmbadparagraph“ ist das inzwischen bekannteste Beispiel dafür: Die Beschäftigten in kommunalen Schwimmbädern oder Bibliotheken sollen „nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer“ vor dem Besuch zwangsweise über Regeln „belehren“. Die Staatsregierung möchte die „Sicherheitsbehörden“ damit beauftragen, Migrantinnen und auch Einheimische zwangsweise zu „Belehrungen“ über die Staats-und Gesellschaftsordnung „vorzuladen“, falls sie die freiheitlich demokratische Grundordnung oder das „Verhältnis von Religion und Staat“ ablehnen würden oder diese ihnen „gleichgültig“ sei. – Wir weisen auch den Versuch zurück, weitere Diskriminierungen einzuführen, indem per Gesetz ein Einsortieren der Menschen in Bayern in mindestens vier „Personengruppen“ verfügt werden soll. Ein überdeutliches Beispiel dafür ist der Wille der Staatsregierung, bei Deutschen, „die in besonderer Weise integrationsbedürftig sind“ u. a. die Kategorie Dreiviertel-Deutscher zu schaffen. – Wir lehnen eine Wohnsitzauflage ab, da sie eine Integration eher behindern würde: Behinderung der Familienzusammenführung, Umverteilung in strukturschwache Regionen, fehlende Infrastruktur. Außerdem ist eine Wohnsitzauflage mit höherrangigem Recht, wie der Genfer Flüchtlingskonvention und Richtlinien der EU nicht vereinbar. – Wir lehnen die Aufhebung der Schulpflicht ab. Die Abschaffung des Schulbesuchsrechts bzw. der Schulpflicht in Abschiebelagern über das „Integrationsgesetz“ verstößt gegen Verfassungsrecht und Bundesrecht. Wir bestehen darauf, dass die Bestimmungen in der Bayerischen Verfassung, in der UN-Kinderrechtskonvention und in der EU-Aufnahme-Richtlinie verbindliche Richtschnur bleiben: Bildung ist ein Menschenrecht, unabhängig von Aufenthaltsstatus oder „Bleibeperspektive“. Das muss auch in Bayern so sein, von Anfang an. – Wir lehnen die Engführung im Gesetzentwurf, wonach alle Schulen in Bayern zu einer Erziehung „in Ansehung der Leitkultur verpflichtet“ werden sollen, ab. – Die Erwachsenenbildung wird im Gesetzestext nicht einmal erwähnt. Dies ist vollkommen verfehlt, da die meisten Schutzsuchenden im Erwachsenenalter sind und gerade in der Erwachsenenbildung eine Fülle an Integrationsaufgaben zu bewältigen sind. – Wir lehnen die Bedrohung aller Einwohnerinnen Bayerns mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro und sonstigen Zwangsmaßnahmen durch die „Sicherheitsbehörden“ (das heißt ohne richterlichen Beschluss) als Strafe für kritische Haltungen und Äußerungen bezüglich staatlicher Organe ab. Bestimmungen, die dazu dienen, „bereits im Vorfeld strafrechtlicher Relevanz staatliche Handlungsmöglichkeiten (zu) schaffen“, um zu verhindern, dass „das Vertrauen in die Staatsmacht“ beeinträchtigt wird, sind undemokratisch.

*** Renate Birkel (ver.di-Landesbezirksvorsitzende) und Anton Salzbrunn (GEW-Landesvorsitzender) für das Bündnis gegen das geplante bayerische Ausgrenzungsgesetz. Mehr Informationen finden Sie unter https://www.integrationsgesetz.bayern ***

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Die Petition ist abgeschlossen.

    Sie wurde erst im sozialpolitischen Ausschuss des Landtags und noch mal am 8.12.2016 im Plenum des Landtags beraten und jeweils mit CSU-Mehrheit abgelehnt.

    Zuvor haben wir die Unterschriften an SPD und Grüne (u. a. an die Fraktionsvorsitzenden Rinderspacher und Bause) im Landtag übergeben, hier der Link zu einem Bericht darüber:

    www.gew-bayern.de/aktuelles/detailseite/neuigkeiten/integrationsgesetz-6500-unterschriften-gegen-csu-entwurf/

    Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal bei allen Unterstützenden bedanken!

  • Liebe Mitunterzeichner/innen der Petition gegen das bayerische Ausgrenzungsgesetz,

    vielen Dank, dass auch Sie unsere Petition gegen das bayerische Ausgrenzungsgesetz unterzeichnet haben!
    In wenigen Tagen ist es soweit: Wir werden im Landtag die Petition mit allen Unterschriften vor der zweiten Lesung des bayerischen Ausgrenzungsgesetzes übergeben.

    Bis dahin bitten wir Sie, noch alle Möglichkeiten zu nutzen, um Unterzeichner/innen für die Petition zu werben. Jeder und jede Stimme wird gebraucht!
    Sie stärken damit die zahlreichen Stimmen von Verbänden, Gewerkschaften, Ausländerbeiräten, Flüchtlingsräten und Initiativen, die in seltener Übereinstimmung den Gesetzentwurf als integrationsfeindlich und mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig... weiter

Es gibt genug Erfahrungen, wie Integration erfolgreich ist: Menschen motivieren, aus freien Stücken in ihrer neuen Umgebung (die Sprache) zu lernen, zu arbeiten, sich zu engagieren. Dazu müssen soziale Sicherheit, Bildung, Toleranz, Respekt und Demokratie gefördert werden. Täte das Gesetz das, so verdiente es seinen Namen. Stattdessen enthält es nur repressive Regelungen, die oft auch noch verfassungswidrig sind.

Als "Leitkultur" wird eine Entwicklung aus der Europäischen Geschichte beschrieben. So weit ok, aber im Art. 6 heißt es, dass bereits im KIndergarten christliche Werte identitätformend vermittelt werden sollen. Das zielt auf andersgläubige und gegen Religionsfreiheit. Darüber hinaus ist es gegen das Grundgesetz. Es müßte eigentlich im Rahmen des Jugenschutzes vor religiösen Überzeugungen jeglicher Art geschützt werden, bis zum Alter von mindestens 14 Jahren. Dies wird in der Petition nicht gewürdigt.

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