Weder Öl, noch Gas, noch Holzheizungen werden in Bestandsgebäuden nach dem neuen Gesetz verboten. Die Grundaussage der Petition ist also schon mal falsch. Man darf Ölheizungen, Gasheizungen auch reparieren , und sicher noch die nächsten 15 Jahre betreiben. Von einem Verbot ist nirgends die Rede. Das Verbot bezieht sich ausdrücklich nur auf Neubauten. Damit fällt Ihre Argumentation des armen Rentnerpaares, das vor 30 Jahren ein Haus gebaut hat in sich zusammen.
95 Unterschriften
Petitionsempfänger hat nicht reagiert.
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