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BSc in Homöopathie gaukelt Wissenschaftlichkeit vor

Bereits die existierenden gesetzlichen Sonderregelungen (z.B. Binnenkonsens AMG §§38, 39) führen in der Praxis bei zahllosen Patienten zu der falschen Annahme, es gäbe Nachweise einer spezifischen Wirksamkeit der Homöopathika, weil diese in Apotheken gehandelt werden. Ein Studiengang "Homöopathie" mit einem BSc/MSc Abschluss würde diesen falschen Eindruck weiter verstärken und die Intransparenz im Gesundheitswesen erhöhen und gehört deshalb verhindert.

Quelle:

2.2

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