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Es gibt Gerichte, die sich zwar der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltlungsgerichtshofs streng rechtlich beugen - aber zugleich auf die Verantwortung der Politik hinweisen: Wenn schon kein subsidiärer Schutz möglich ist, muss die Politik eine Lösung nach § 60a Abs. 1 AufenthG treffen. Wenn Bayern im Gegensatz dazu und auch im Gegensatz zur Praxis anderer Bundesländer Abschiebungen nach Afghanistan forciert, wird sich der Freistaat (hoffentlich) irgendwann einmal vor europäischen Gerichten verantworten müssen.

Quelle:

1.3

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