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In ca. 90 % aller Fälle wird der Mietvertrag vom Mieter gekündigt, also von der Mieterpartei der Leerstand ausgelöst wird. Begriffslogisch, können doch dann die Vertriebskosten zur Vermittlung eines Neumieters nicht zu Lasten der Vermieterpartei gehen! Die Kosten müssen auf der Miererseite zu verbuchen sein.

Quelle:

1.5

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