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Courtageteilung ist sehr oft üblich und auch gerecht

In den Regionen, in denen wir arbeiten, hat es sich seit Jahren durchgesetzt, dass Maklergebühren in den meisten Fällen je zur Hälfte vom Mieter und vom Vermieter bezahlt werden. Das wird von beiden Seiten begrüßt. Schließlich ist man auch beiden Partnern gleichermaßen verpflichtet, vermittelt dem Mieter eine passende Wohnung und dem Vermieter einen ordentlichen Mieter. Das sollte es doch beiden Partnern wert sein, wenn man damit eine Menge Zeit und Arbeitsauswand spart.

Quelle:

3.9

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