Wenn es sich um ein "echtes" Bestellerprinzip im Sinne freier Marktwirtschaft handeln würde, wäre es ja ok. Aber mit einer Regelung, die weder die Wirklichkeit in der Wohnraumvermittlung erkennt noch juristisch zum bestehenden Wohnraumvermittlungsgesetz passt, werden keine Probleme gelöst, sondern neue geschaffen! Nicht geschaffen werden dadurch neue und bezahlbare Wohnungen. Hier hat die Politik total versagt. Den Immobilienmaklern in diesem Zusammenhang Existenzangst zu unterstellen, ist einfach nur billig.
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