Auszug: "? hätte erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitnehmermobilität. .... wäre die Beauftragung des Maklers durch den Mietinteressenten nur noch begrenzt möglich, was zu einer Beeinträchtigung des Mobilitätsverhaltens von Arbeitnehmern führen würde." - Aber genau darum geht es doch. Wer bestellt bezahlt. Wenn ich als Mieter eine Wohnung brauche, dann beauftrage ICH den Makler. Der muss dann nur noch seine Arbeit machen, wie JETZT auch - Wohnung finden u. vermitteln. Und wer die Arbeit hat, der wird entlohnt!
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