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Makler aus Abschlussinteresse nicht selten einseitig pro Vermieter

Auch wenn der Mieter zahlt, vertreten viele Makler aus Abschlussinteresse einseitig die Vermieterseite, daher sollte der Besteller/Vermieter zahlen. Ein Beispiel aus 2011: Damals war schon die sofortige Vorlage des Energieausweises für die Immobilie Pflicht (wenn auch erst auf Kundenforderung). Vom Makler, den als Mietinteressent ich bezahle, erwarte ich, dass er mir diesen Ausweis ungefragt zur Info vorlegt oder dessen Fehlen betont. Aber? Fehlanzeige! Hab ich mehrfach erlebt. Und solche Verschleierungen kommen leider öfter vor (bis hin zu Schimmel!). Und das soll ich zahlen?!

Quelle:

2.7

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