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Aufwiedersehen Vertragsfreiheit

Auch der Vermieter wird in seinen Rechten beschränkt. Kann nicht er die Bedingungen formulieren, zu denen er seine Wohnung auf einem freien Markt anbietet. Somit auch, dass die anfallende Vermittlungsprovision vom künftigen Mieter zu tragen ist. Wer jetzt dieses unechte Besteller-Prinzip befürwortet der darf sich in Kürze vielleicht auch schon in Kürze vorschreiben lassen, welchen Mieter er akzeptieren muss. Es ist traurig, dass amtierende Politiker um Stimmen zu gewinnen, sich nicht einmal mehr davor scheuen, die Vertragsfreiheit zu untergraben.

Quelle:

2.5

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