Schlechtere Bedingungen für Mieter
Mit dem Bestellerprinzip soll der Mieter geschützt werden eine "böse Maklercourtage" zahlen zu müssen. Doch Gegenteiliges wird der Fall sein. Makler die eine Wohnung Courtagefrei anbieten, weil Sie nun nur noch vom Vermieter bezahlt werden, werden noch mehr im Interesse des Vermieters drauf achten, ob der jeweilige Mietinteressent eine Wohnung bekommt oder nicht. Mietverträge werden daher nur noch vermieterlastig formuliert und Mindestmietvertragslaufzeiten werden für Mieter die Regel, damit der Vermieter seine an den Makler bezahlte Maklercourtage wieder armosiert bekommt.
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