Gegen die Einschränkung der Schülerbeförderung und des ÖPNV im Landkreis Lüchow Dannenberg

Petition richtet sich an
Landrätin Frau Schul

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853 von 770 für Quorum in Lüchow-Dannenberg Lüchow-Dannenberg

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  1. Gestartet 27.02.2026
  2. Sammlung noch > 3 Monate
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Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Neues Pro Argument

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Fahr- und Wartezeiten

In der aktuellen Satzung (2002) wird im § 3 "Zumutbarkeit" immer von Fahr- UND Wartezeiten von 60 bzw. 90 min je Strecke gesprochen. Die geplante Satzung definiert im § 3 nur die reinen Wegzeiten (60 bzw. 90 min ) und im Paragraf 5 die zulässigen (zusätzlichen) Wartezeiten (30 bzw 45 min) vor und nach dem Unterricht. Das wären für Fünfklässler bis zu 90 min Fahrzeit + 30 bzw. 45 min Wartezeit an der Schule. In Summe bis zu 120 bzw. 135 min Fahr- UND Wartezeit je Strecke.

2.1

2 Antworten

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Es gibt ein Gesetz für den Jugendarbeitsschutz, bei unseren Kleinsten scheint alles so schwammig formuliert, dass sich das jeder auslegen kann, wie er möchte. In der neuen Fassung der Satzung fehlt mir eine maximale Zeit, wie lang so ein Schultag komplett sein darf.

1.7

1 Antwort

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Gerade die Schüler, die sowieso schon deutlich früher fahren und meist länger unterwegs sind, sollen nun noch einen weiteren Weg zu den Haltestellen auf sich nehmen. Der Ranzen wiegt im Schnitt zwischen 6-9 kg. Und gerade in dem sehr ländlichen Bereich gibt es selten Gehwege oder ausreichende Beleuchtung.

0.0

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Eltern sollten sich genau überlegen, ob sie vielleicht lieber eine ortsnahe Schule für ihr Kind wählen oder ihr Kind durch den halben Landkreis schicken wollen um eine bestimmte Schule zu besuchen. Dann ist die lange Fahrtzeit in Kauf zu nehmen.

Quelle: Eigene Meinung und Erfahrung

2.1

1 Antwort

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Schülerbeförderungssatzung

Ich glaube hier liegen klare Fehlinformationen vor. Die neue Schülerbeförderungssatzung die beschlossen werden soll begünstigt kürzere Warte und Wegezeiten im Gegensatz der aktuell gültigen Satzung. Hier sollte vielleicht noch einmal Aufklärung betrieben werden. Auch an den maximalen Fahrzeiten von 60 Minuten für Grundschüler sowie 90 Minuten für Sekundarschüler wurde nichts verändert. Die Wartezeiten vor und nach der Schule wurden gekürzt.

2.1

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