Fahr- und Wartezeiten
In der aktuellen Satzung (2002) wird im § 3 "Zumutbarkeit" immer von Fahr- UND Wartezeiten von 60 bzw. 90 min je Strecke gesprochen. Die geplante Satzung definiert im § 3 nur die reinen Wegzeiten (60 bzw. 90 min ) und im Paragraf 5 die zulässigen (zusätzlichen) Wartezeiten (30 bzw 45 min) vor und nach dem Unterricht. Das wären für Fünfklässler bis zu 90 min Fahrzeit + 30 bzw. 45 min Wartezeit an der Schule. In Summe bis zu 120 bzw. 135 min Fahr- UND Wartezeit je Strecke.