Gerechte Vergütung
Bei der Tariflinearisierung geht es nicht um eine Preiserhöhung, sondern um eine gerechte Vergütung der Musikurheber. Diese steht in Einklang mit der Forderung der Schiedsstelle des deutschen Patent- und Markenamts, dass die Vergütung der Urheber bei 10% des geldwerten Vorteils einer Veranstaltung liegen sollte. Die GEMA kommt mit der Tarifanpassung dieser Forderung nach. Mit besten Grüßen Bettina Müller, Ltg. Marketing & Kommunikation, GEMA