Wenn einer nicht will Die Kapitulation des Rechts
Schlicht falsch ist es, wenn der Senat behauptet, die Initiative zur Doppelresidenz „könne” nur von den Eltern selbst ergriffen werden; gegen den Widerstand eines Elternteils „könne” die Doppelresidenz nicht funktionieren. Nach franz. Recht kann der Richter diese festlegen, ebenso nach belg. und ital. Recht.
Quelle: Dr. Christoph Mandla, Das „Wechselmodell” im Umgangsrecht und die Beliebigkeit der Argumentation - Schwierigkeitenmit Methodik und Gleichberechtigung