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Vetoomuksen kuva Gegen Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechtes / Gesetzliche Verankerung paritätisches Wechselmodell

Gegen Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechtes / Gesetzliche Verankerung paritätisches Wechselmodell

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Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

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Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

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  1. Aloitti 2012
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Dialogi
  5. Epäonnistunut

Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht darf nur in vom Gesetzgeber definierten Ausnahmefällen entzogen werden, z.B. wegen Gewalt in der Ehe oder bei strafbaren Handlungen. Es darf nicht weiter der Willkür von Gerichten, Gutachtern und Jugendamtsmitarbeiter überlassen werden, dass ein Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht verliert. Erweitert werden sollte das Ganze durch eine gesetzlich verankerte Regelung zum paritätischen Wechselmodell.

Perustelut

Leider wird bei Scheidungen in der Mehrzahl aller strittigen Fälle das Kind der Mutter zugesprochen. Das steht zwar nicht im Gesetz ist aber allgemeine Rechtsprechung. Dieses entspricht nicht mehr den gesellschaftlichen Gegebenheiten, in denen sich zunehmend auch Väter in großem Umfang um die Kinder kümmern. Kommt es zur Trennung, hat das Kind das Recht auf beide Eltern, wenn auch Beide den Willen haben, sich um das Kind zu kümmern. Deshalb sollte das paritätische Wechselmodell der Standard sein, wie in anderen Ländern (z.B. Frankreich, Belgien, Italien, Tschechien, Slowakei, Dänemark, Schweden, Norwegen, Spanien, Griechenland, USA, Kanada und Australien) schon üblich. Ausnahmen sollte es nur geben, wenn ein Elternteil darauf verzichtet oder es dem Kindeswohl nicht zuträglich wäre, z.B. weil ein Elternteil gewalttätig ist. Diese Grenzen sollten auch gesetzlich verankert werden. Alternativ oder ergänzend sollten klare gesetzliche Regelungen für den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechtes und Sorgerechtes gelten. Was nutzt einem ein Recht, welches einem von Gerichten (geleitet durch Jugendamt und Gutachter) entzogen werden kann, ohne dass man sich etwas hat zu Schulden kommen lassen. In hunderten strittigen Fällen bekommt ein Elternteil das Recht zugesprochen, das Kind dem anderen Elternteil zu "entführen". Wenn sich die Eltern nicht einigen können, sollte das Kind dort bleiben, wo es ist. Das entspricht auch dem Kindeswohl. Jedem Elternteil steht es frei dorthin zu ziehen, wo es hinziehen möchte, aber ohne das Kind oder mit dem Kind bei Zustimmung des anderen Elternteils. Es sei denn, der andere Elternteil ist in diesem Fall nicht bereit, die Betreuung vollständig sicherzustellen.

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Vetoomuksen tiedot

Vetoomus aloitettu: 23.10.2012
Keräys päättyy: 22.01.2013
Alue: Saksa
Aihe: Perhe

Uutiset

  • Petition wurde nicht eingereicht

    ajankohtana 12.10.2018
    Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team
  • Änderung am Text der Petition

    ajankohtana 15.11.2012
  • Petition in Zeichnung

    ajankohtana 9.11.2012
    Liebe Unterstützer der Petition für paritätisches Wechselmodell,

    bitte unterzeichnen Sie die Petition nicht anonym. Ich werde in den nächsten Tagen alle anonymen Einträge löschen.

    Vielen Dank für ihr Verständnis
    Georg Schmidt

Väittely

Beim Wechselmodell ist es Beiden Elternteilen möglich zu arbeiten. Die Belastungen sind gleichwertig aufgeteilt. Die Doppelbelastung aus Umgang plus Unterhalt entfällt.

Ein Kind ist kein Hausratgegenstand, den man nach einer Trennung möglichst gerecht zwischen den Eltern aufgeteilten sollte.

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