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Bundesverfassungsgericht

- 1 BvR 3116/11 - "Sowohl Jugendämter, als auch Sachverständige stellen gerne viele negative Verhaltensweisen bei ihrem Klientel fest und leiten daraus eine vermeintliche Kindeswohlgefährdung oder Erziehungsunfähigkeit ab, mit der Folge, dass den betroffenen Eltern bzw. Elternteilen mit einer solchen Begründung die elterliche Sorge entzogen wird." Es weiß jeder davon. <a href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20120228_1bvr311611.html" rel="nofollow">www.bverfg.de/entscheidungen/rk20120228_1bvr311611.html</a>

Quelle:

4.2

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