Die Argumente für die Ausgangspetition erfüllen die Kriterien gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, u.a: (1) Generalverdächtigung ggü. einem Lebensstil. (2) Die Menschengruppe (hier:LGBT) wird gegen andere instrumentalisiert u als Bedrohungspotential beschrieben. (3) "Schuldumkehr": die Ursachen für die Ablehnung werden der Gruppe selbst zugeschrieben. (4) Es besteht die Absicht, die Gruppe aus der öffentlichen Diskussion auszuschließen, mithin sie i.E. nicht anerkennen zu müssen. (5) Die Gleichwertigkeit und Unversehrtheit von spezifischen Gruppen dieser Gesellschaft wird Frage gestellt.
Quelle: <a href="http://www.uni-bielefeld.de/ikg/gmf/einfuehrung.html" rel="nofollow">www.uni-bielefeld.de/ikg/gmf/einfuehrung.html</a>