Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Vertragsbruch

Der Besitzer hat mehrfach Vertragsbruch begangen. Er hat sich weder um Touristeninformation, noch um das aufschließen der Aufenthaltsräume außerhalb seiner Geschäftszeiten gekümmert, obwohl dies seine Pflicht war. Es gibt gute Alternativen zur Wanderbar, für den Besitzer ist diese ohnehin nur ein Hobby, da er auch noch eine Firma besitzt.

Quelle: Verträge der Gemeinde, um Einsicht kann gebeten werden.

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