Eine etwaige Misshandlung ist bei der rechtsmedizinischen Untersuchung festzustellen. Einfach behaupten, es hätte sie nicht gegeben, geht gar nicht, es sei denn, man hat Beweise. Die Aussagen von Mitinsassen sind zu überprüfen, genau wie die der JVA, denn es werden oft falsche Behauptungen von beiden Seiten aufgestellt. Ein Vorab-Ergebnis des Vorfalls darf nicht erfolgen, deher muss eine Untersuchung die Antworten erbringen.
1 398 Подписи
1 000 за целта на колекцията
Повече за Граждански права
287 481
(+40 146)
86 дни
оставащи
54 197
Подписи
163 дни
оставащи
31 329
Подписи
117 дни
оставащи