Eine etwaige Misshandlung ist bei der rechtsmedizinischen Untersuchung festzustellen. Einfach behaupten, es hätte sie nicht gegeben, geht gar nicht, es sei denn, man hat Beweise. Die Aussagen von Mitinsassen sind zu überprüfen, genau wie die der JVA, denn es werden oft falsche Behauptungen von beiden Seiten aufgestellt. Ein Vorab-Ergebnis des Vorfalls darf nicht erfolgen, deher muss eine Untersuchung die Antworten erbringen.
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