Eine etwaige Misshandlung ist bei der rechtsmedizinischen Untersuchung festzustellen. Einfach behaupten, es hätte sie nicht gegeben, geht gar nicht, es sei denn, man hat Beweise. Die Aussagen von Mitinsassen sind zu überprüfen, genau wie die der JVA, denn es werden oft falsche Behauptungen von beiden Seiten aufgestellt. Ein Vorab-Ergebnis des Vorfalls darf nicht erfolgen, deher muss eine Untersuchung die Antworten erbringen.
1 399 Signaturer
1 000 för insamlingsmål
Mer om ämnet Medborgerliga rättigheter
287 500
(+40 148)
85 dagar
återstående
55 676
Signaturer
161 dagar
återstående
Medborgerliga rättigheter
Rücktritt von Friedrich Merz – Kein Kanzler für soziale Gerechtigkeit und Frieden!
31 716
Signaturer
115 dagar
återstående