Geschlechtergeschichte ist ein wichtiges Feld in der Sozialgeschichte und Wirtschaftsgeschichte, und verdient an größeren Universitäten definitiv einen eigenen Lehrstuhl. Wenn dem Auftrag des Artikel 3 Abs. 2 im Grundgesetz gerecht werden soll, bedarf es einer eingehenden Erforschung der Geschlechterbilder, -rollen und -verhältnisse im Lauf der Geschichte. Einen solchen Lehrstuhl aufzulösen ist m.E. ein herber Schlag für diese Forschung.
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