Gesetz zur Abwahl von Bürgermeistern in Baden-Württemberg

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschus)

247 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

247 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Neues Pro Argument

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In Baden-Württemberg kann sich der Bewerber selbst wählen, sofern er wahlberechtigt ist und außer ihm kein Wahlberechtigter zur Wahl geht. Des weiteren ist in vielen Gemeinden die Wahlbeteiligung so gering (20-23%). dass sich der Bewerber oft schämen müsste das Amt überhaupt angenommen zu haben. Die Möglichkeit der Abwahl ist da ein Minimum.

2.5

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Contra

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