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Bei Anrechnung und damit der Unterstellung der Unterhaltspflicht müssen andere Stellen wie Steuer dies entsprechend berücksichtigen! Wenn es u.A. Steuerlich nicht berücksichtigt wird, darf keine Anrechnung stattfinden! Andernfalls ist das Diskriminierung von Familien mit unverheirateten Eltern und fördert eine Trennung der Eltern! Dann darf eben der Staat dann alles übernehmen für den nicht arbeitenden Part. Entweder, oder! Es gibt keine Kompromisse mehr!

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