Gesetzliche Gleichstellung von Familien mit unverheirateten Partnern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag

28 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

28 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Neues Pro Argument

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Ich würde eine Debatte begrüßen, denn es gibt noch mehr Ungerechtigkeiten. Z. B. gibt es die "Bedarfsgemeinschaft", die auch dann zählt, wenn die Partner nicht verheiratet sind. Wenn allerdings einer stirbt, zählt das Erbrecht wie bei einem Fremden.

Quelle: www.hartziv.org/bedarfsgemeinschaft.html

2.5

1 Antwort

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Bei Anrechnung und damit der Unterstellung der Unterhaltspflicht müssen andere Stellen wie Steuer dies entsprechend berücksichtigen! Wenn es u.A. Steuerlich nicht berücksichtigt wird, darf keine Anrechnung stattfinden! Andernfalls ist das Diskriminierung von Familien mit unverheirateten Eltern und fördert eine Trennung der Eltern! Dann darf eben der Staat dann alles übernehmen für den nicht arbeitenden Part. Entweder, oder! Es gibt keine Kompromisse mehr!

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Diese diskriminierenden Zustände bringen intakte Familien auseinander oder bringen die Eltern dazu sich in verschiedenen Haushalten anzumelden. Dies geht so nicht weiter! Damit kommt der Gesetzgeber der Pflicht nicht nach, Familien zu schützen.

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Neues Contra Argument

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Wenn ein Partner aus einer nichtehelichen Beziehung sich dafür entscheidet zuhause zu bleiben, aus welchem Grund auch immer, so muss er/sie sich das leisten können, nicht zu arbeiten für seinen Unterhalt. Es ist und wäre falsch, wenn das steuerlich für den anderen Partner "abzusetzen" wäre, obwohl kein Unterhalt geschuldet wird. Das käme einer Unterstützung der Solidargemeinschaft gleich und das kann wohl nicht sein!

0.0

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