Grapschen ist eine sexuelle Straftat - keine Beleidigung!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

159 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

159 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Neues Pro Argument

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Zu "schwierige Beweisführung bei höheren Strafen" Eine Bestrafung kann immer(!) nur erfolgen, wenn klare Beweise vorliegen. Aus Mangel an Beweisen werden daher viele Vergehen nicht geahndet. Im Klartext: Egal, ob Grapschen eine Beleidigung oder sexuelle Straftat ist, ohne Beweise keine Strafe. Daher ist das kein Gegenargument. Zu "Komplettüberwachung" aus den genannten Gründen ebenfalls kein Gegenargument. Wenn jemand gegen seinen Willen vorsätzlich sexuell berührt wird, dann ist das ein Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung.

2.5

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Neues Contra Argument

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Das Hauptproblem dieses Themenkomplexes wird wieder mal nicht betrachtet: die meistens schwierige Beweisführung vor Gericht. Die hier geforderten höheren Strafen bedürfen klarer Beweise, sonst gibt es eher weniger, als mehr Verurteilungen. Wollen Sie die Komplettüberwachung des öffentlichen und auch privaten Raumes einführen?

Quelle: Gesetze

1.1

2 Antworten

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Auch deutsche Frauen fahren für Sex ins Ausland. Nun kommen die Armen hierher und alles ist Verboten ?

0.0

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