Zu "schwierige Beweisführung bei höheren Strafen" Eine Bestrafung kann immer(!) nur erfolgen, wenn klare Beweise vorliegen. Aus Mangel an Beweisen werden daher viele Vergehen nicht geahndet. Im Klartext: Egal, ob Grapschen eine Beleidigung oder sexuelle Straftat ist, ohne Beweise keine Strafe. Daher ist das kein Gegenargument. Zu "Komplettüberwachung" aus den genannten Gründen ebenfalls kein Gegenargument. Wenn jemand gegen seinen Willen vorsätzlich sexuell berührt wird, dann ist das ein Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung.
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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
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