keine Befreiung von StVO für Privatfahrzeuge
Es geht auch bei Feuerwehreinsätzen nicht darum, zügig "durch" den Verkehr zu kommen. Vielmehr hat man "mit" dem Verkehr zur Wache zu gelangen. Hinter dieser Blinklichtforderung verbirgt sich die Forderung nach einer Befreiung von den Vorschriften der StVO für Privatfahrzeuge. Das ließe sich auch mit der Zulassung von Blaulichtern für den Privatmann erreichen - eben dies hat man jedoch aus gutem Grund nicht eingeführt!
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