ES IST NUR EINE KENNTLICHMACHUNG
Dieses Blinklicht soll keine Wegerechte erzwingen!!! Es ist einfach nur eine Kenntlichmachung! Der Verkehr kann auf ihn aufmerksam werden, und ihn vielleicht freiwillig unterstützen. Wie z.B. Vorfahrt gewähren. Frw. vorbeifahren lassen würde ich nicht so dazuzählen. Keinesfalls darf der Kamerad auf Platz machen bestehen (Sonst möchte er Wegerechte beanspruchen) Aber Sonderrecht hat er sowieso und kann z.B. unter gebührender Vorsicht eine ROTE Ampel passieren, oder die Geschwindigkeit angemessen überschreiten sind erlaubt. Auf EIGENES RISIKO
Quelle: