Leider muss ich sagen, dass Mitglieder der Freiw Feuerwehr viel zu schnell das Sonderrecht mit dem Wegerecht verwechseln. Desweiteren wird dabei oftmals übersehen, dass die S.rechte nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden dürfen. In meinen Augen käme es durch den Einsatz derartiger Leuchten nur zu einem Anstieg von Unfallzahlen und dann ist das geschrei groß! Und zum Schluss sei erwähnt, dass dem Pers. der Hilfsorganisationen (R. Kreuz usw) diese Rechte NICHT zustehen. Diese dürfen S.rechte nur in Verb. mit einem entsprechendem Fz nutz
Quelle: StVO §35 Abs. 5a +8