Ausrückzeit, Eintreffzeit, Schadensersatz
Ich warte sowieso schon lange auf entsprechende Gerichtsverfahren, in denen Geschädigte oder deren Hinterbliebenen die für den Brandschutz verantwortlchen Kommunen mit freiwilligen Feuerwehren auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld verklagen, weil die vorgesehene Eintreffzeit am Einsatzort nicht eingehalten werden konnte. Ein grünes Rundumkennlicht als "Bitte" an die anderen Verkehrsteilnehmer, kann hier diese Zeiten minimieren helfen.
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