Unter bestimmten Vorraussetzungen: JA!
Unter folgenden Vorraussetzungen ist diese Regelung sinnvoll: 1.) Die Verwendung ist genau zu definieren (Personenkreis, Situation, Sanktionen)! 2.) Es werden den berechtigten Personen keine weiteren Rechte eingeräumt, das Signal dient lediglich als Bitte und Information. 3.) Die Berechtigten müssen unterwiesen werden & müssen eine Erklärung unterzeichnen, das Sondersignal ausschließlich für den klar definierten Zweck zu nutzen, Missbrauch ist konsequent zu ahnden! 4.) Es muss bundesweite Kampagnen zur Information der anderen Verkehrsteilnehmer geben! (TV, Radio, Automobilclubs, etc. ...)
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