Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Rchtlich nicht durchsetzbar !!!

Rchtlich nicht durchsetzbar Oberlandesgerichte Stuttgart, München und Hannover Die Sonderrechte nach §35/Abs.1 verpflichten andere Verkehrsteilnehmer NICHT dem Feuerwehrangehörigen Vorrechte einzuräumen (z.B.Vorfahrt), da diese Vorrechte lediglich Fahrzeugen mit Sondersignalen eingeräumt sind. Solche Sondersignale bleiben Ausnahmslos Fahrzeugen vorbehalten, die in Ausübung Hoheitlicher Handlungen tätig sind. Die Fahrt von der Wohnung oder Arbeitsplatz zum Feuerwehrstützpunkt eines Angehörigen der Feuerwehr stellt demnach keine Hoheitliche Handlung dar und ist als solche auch nicht zu bewert

Quelle:

2.2

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