Noch was Rechtliches !
Es ist Sinnvoller sich Gerichtsurteile genauer durch zu lesen, das verhindert eigene Interpretationen daraus herzuleiten. Die Urteile auf die der Petitionsersteller ableitet beziehen sich Ausschließlich auf sogenannte "Sonderrechte" im Bezug auf die Straßenverkehrsordnung (STVO) und beziehen sich auf die Strafverfolgung von Ordnungswiedrigkeiten (OWI) wie zu schnelles Fahren geblitzt etc. wo Angehörigen der FF eine geringe Überschreitung zugestanden wird, sofern es die Verkehrslage zulässt und andere Verkehrsteilnehmer NICHT in ihren Rechten einschränkt, gefährdet bzw. gar geschädigt werden.
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