Noch was Rechtliches !
Noch was aus den Urteilen der Oberlandesgerichte !! Die Fahrt von der Wohnung oder Arbeitsplatz zum Feuerwehrstützpunkt eines Angehörigen der Feuerwehr stellt demnach keine Hoheitliche Handlung dar und ist als solche auch nicht zu bewerten. Verstöße gegen Rote Ampeln Vorfahrtsregelungen etc. bleiben davon unberührt und werden auch weiterhin mit voller persöhnlicher Haftung nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) gemaßregelt. Die Ausübung der Sonderrechte mit dem privaten Pkw endet da, wo andere Verkehrsteilnehmer in ihren Rechten eingeschränkt oder gar gefährdet oder geschädigt werden.
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