Kein Freifahrtschein sondern Kenntlichmachung
Ich finde die Idee zur Kenntlichmachung geeignet. Damit man den anderen Personen zeigen kann, dass man nicht ein dahergelaufener Raser oder ein unverantwortlicher Drängler ist, sondern dass es einen Grund für das abweichen der StVO gibt. In bestimmten Situationen gewähren dir auch Personen Vorrang, z. B. Kreisverkehr, Kreuzungsbereich. Bei einem Blinklicht kommt den anderen Verkehrsteilnehmern nämlich eher in den Sinn, dem Blinklichtträger Vorrang zu gewähren, als wenn man nur ein gelbes Schild auf dem Dach trägt, was ja dann eher nach Taxi aussieht.
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