Blinklicht ohne gesetzlich erlaubtes Wegerecht sinnlos
Eine Bitte die Vorfahrt zu gewähren muss nicht befolgt werden. Bereits hier ist mit den unkontrollierten Verhalten der Helfer zu rechnen, denn sie werden das Blinklicht dennoch als Legitimation ansehen und entsprechende Manöver fahren. Wenn ein Blinklicht keine Wegerechte erlaubt, sondern nur ein freiwilliges Wegerecht einräumt, dann ist es sinnlos, da dies erst Recht zu Unfallprovozierungen führt. Die Helfer mögen bitte weiter so zur Einsatzstelle fahren, wie bisher auch, denn dies scheint ja bisher Erfolgreich gewesen zu sein. Bitte keine Experimente auf unseren Straßen.
Quelle: