Sonderrechte Feuerwehr
Allein der 1. Satz der Petition ist zu allgemein und daher falsch und fatal. Feuerwehrmänner dürfen Sonderrechte nach gültiger Rechtsprechung nur in Anspruch nehmen, wenn sie im Einsatzfahrzeug sitzen. Privat ist dies nicht legal und darüber hinaus unnötig. Wenn man nicht ein ganz spezieller FW-Mann ist, der unbedingt gebraucht wird, gibt es keine juristisch genügend begründbare Veranlassung, sich über die StVO-Regeln hinwegzusetzen. Jeder der das tut, gefährdet seinen Führerschein.
Quelle: Rechtsprechung (Kommentierung) zu § 35 StVO.