Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Bestehende Reglungen nutzen

Wieso das Rad neu erfinden und die sTVO ändern. Hier kann doch auf den bestehende §35 (1) und §38(1)Stvo. Mittels einener Ergänzung in folgendem Erlass (MBl. NRW. 2004 S. 383. )unter Sonderbestimmungen eine Rechtsgrundlage geschaffen werden.Selbstredend ist das hier Bestimmte Auflagen über den Einsatzwert und die Zuverlässigkeit des Fahrers ,und die Verhältnismäßigkeit genau definiert werden. Die Benutzung darf nur für Fahrten zur Wache innerhalb eines bestimmten km Radius im Stadt bzw. Gemeindegebiet erlaubt werden.Nur so werden Bedenken und Missbrauch abgestellt.

Quelle:

2.7

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