Die Befreiung von der StVO nach § 35 reicht völlig aus. Ein Wegerecht nach § 38 würde nur zu unnötigen Gefahren führen. Ich selbst habe bei hunderten Einsatzfahrten auf das Wegerecht verzichtet und war immer ohne Gefahr angekommen. Und das Ankommen ist wichtiger als die wenigen Sekunden die man durch das Wegerecht reinholen kann.
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